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Schreinerartikel

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Im Grund 13
94051 Hauzenberg

Kunststofffenster für Denkmalschutz Gebäude


Für denk­mal­ge­schütz­te Gebäu­de bie­tet der Pro­fil­her­stel­ler Gealan mit sei­nen Fens­tern aus Kunst­stoff Alter­na­ti­ven zu Holz­fens­tern. Der gerin­ge Anschaf­fungs­preis und die wesent­lich län­ge­re Lebens­dau­er sind ein Grund dafür. Zwar ist das Land­rats­amt für Denk­mal­schutz kein Befür­wor­ter von Kunst­stoff­fens­tern; den­noch gibt es dies­be­züg­lich vie­le Aus­nah­me­fäl­le, die bereits umge­setzt wur­den. Gene­rell kön­nen die zustän­di­gen Land­rats­äm­ter von Gemein­den und Städ­ten ent­schei­den, mit wel­chen Fens­tern eine Sanie­rung vor­ge­nom­men wird. Unter der Berück­sich­ti­gung von Denk­mal­schutz­auf­la­gen wird dabei abge­wo­gen, wel­ches Mate­ri­al ver­wen­det wer­den darf, dabei wwer­den wirt­schaft­li­che und his­to­ri­sche Aspek­te abgewogen.

Kunststofffenster von Gealan — für den Einsatz in einem Denkmalschutz Gebäude

Mit Stil­fens­tern von Gealan kann archi­tek­to­ni­schen Ansprü­chen auf ver­schie­dens­te Art und Wei­se ent­spro­chen wer­den. Ins­ge­samt gese­hen ver­mag durch moderns­te Tech­nik, Ener­gie­ef­fi­zi­enz und Lang­le­big­keit das Kunst­stoff­fens­ter mehr zu punk­ten als das klas­si­sche Holz­fens­ter. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, eine Anfra­ge beim zustän­di­gen Land­rats­amt zu stellen.

Ein gerin­ge­res Pro­blem stellt der Weiß­grad dar. Die von Gealan erhält­li­che Foli­en­be­schich­tung RAL 9001 besteht aus einem creme wei­ßen Farb­ton, was den alten Fens­ter­fas­sa­den in Weiß sehr nahe kommt. Selbst­ver­ständ­lich kann das Denk­mal­schutz­fens­ter von Gealan auch in der Stan­dard­far­be RAL 9016 (rein­weiß) gefer­tigt wer­den. Soll­te Ihr Land­rats­amt ein Farb­mus­ter ver­lan­gen, sind wir ger­ne bereit, Ihnen ent­spre­chend behilf­lich zu sein.

Fenster für Denkmalschutz nostalgische-stilfenster-denkmalschutz

Das Denkmalschutzfenster von GEALAN — für stilgerechte Sanierung

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1.) Gehrung mit glatter Eckverbindung

Ver­bin­dun­gen mit unsicht­ba­rer Schweiß­nut sind nicht nur eine opti­sches High­light, son­dern auch eine Erleich­te­rung für die Fens­ter Pflege

2.) Schlanke Profile, ähneln den originalen Holzfenstern

Das A und O bei einer stil­ge­rech­ten Fens­t­er­sa­nie­rung sind die Pro­fi­le. Unter Berück­sich­ti­gung der his­to­ri­schen und ener­ge­ti­schen Aspek­te, eig­nen sich dadurch die Sys­te­me S7000 IQ und S8000 IQ von GEALAN her­vor­ra­gend. Kunst­stoff­fens­ter kön­nen somit auch den Anfor­de­run­gen vom Denk­mal­schutz gerecht wer­den, der ursprüng­li­che Cha­rak­ter vom Gebäu­de bleibt erhal­ten. In den Heiz­pe­ri­oden bleibt wert­vol­le Ener­gie län­ger in den Räu­men, das spart Heiz­kos­ten und tut auch unse­rer Umwelt, bezüg­lich dem Kli­ma­wan­del etwas gutes.

3.) Wetterschenkel den historischen Fenstern nachempfunden

Der Wet­ter­schen­kel von Gealan run­det das his­to­ri­sche Gesamt­bild ab. Eine ele­gan­te Lösung bil­det die Abschrä­gung von 15 Grad bei zwei­flü­ge­li­gen Fensterelementen.

4.) Fenster-Entwässerung

Die Ent­wäs­se­rung ist wie bei den Stan­dard­fens­tern nach vor­ne, oder völ­lig unsicht­bar nach unten mög­lich. Hier kommt es auf die vor­han­de­nen Fens­ter­bän­ke an, sind die­se aus Stein kann die Ent­wäs­se­rung nur nach vor­ne erfolgen.

5.) Oberlichte mit Stulpoptik

Die Ober­lich­te kann mit einem senk­rech­ten Kämp­fer und einer dar­auf gesetz­ten Schlag­leis­te optisch unter­teilt wer­den. His­to­risch wir­ken auch hier Wet­ter­schen­kel und waag­rech­tes Zierprofil.


Energieeinsparverordnung für die Fenstersanierung

Die Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung ent­hält eine Aus­nah­me­re­ge­lung (§ 24 EnEV) nach der nicht nur Bau­denk­mä­ler son­dern auch „beson­ders erhal­tens­wer­te Bau­sub­stanz“ von der sonst gel­ten­den Ver­ord­nung aus­ge­nom­men wer­den. Bau­denk­mä­ler und beson­ders erhal­tens­wer­te Bau­sub­stanz sind dann aus­ge­nom­men, wenn die Erfül­lung der Anfor­de­run­gen die Sub­stanz bzw. die Erschei­nung des Baus beein­träch­ti­gen wür­den. Auch ein unver­hält­nis­mä­ßig hoher Auf­wand für die Erfül­lung der Anfor­de­run­gen gilt als Grund für die Ausnahme.

Als unwirt­schaft­lich und damit nicht erfor­der­lich gel­ten Umbau­maß­nah­men, die einen unan­ge­mes­sen hohen Auf­wand bedeu­ten wür­den, also eine „unbil­li­ge Här­te“. Auch die Nut­zungs­dau­er des Gebäu­des und ob der Umbau in einer ange­mes­se­nen Zeit­span­ne Ein­spa­run­gen bewir­ken kann hat einen Ein­fluss. Die zustän­di­gen Behör­den müs­sen im Ein­zel­fall über die Umstän­de entscheiden.