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Schreinerartikel

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Im Grund 13
94051 Hauzenberg

Welche Rolle spielt der Energiepass für Fenster und Türen?


Als Ener­gie­pass wird in der Umgangs­spra­che das auf der Grund­la­ge der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung erteil­te Zer­ti­fi­kat für den Ener­gie­be­darf von Gebäu­den bezeich­net. Die­ses Zer­ti­fi­kat muss in öffent­li­chen Gebäu­den sogar für Besu­cher sicht­bar aus­ge­hängt wer­den. Auch darf inzwi­schen kein Gebäu­de oder Gebäu­de­teil mehr ver­mie­tet oder ver­kauft wer­den, wenn kein aktu­el­ler Ener­gie­pass dafür vor­liegt. Seit dem Jahr 2009 ist das zwin­gend für alle Arten von Gebäu­den vor­ge­schrie­ben. In Deutsch­land gel­ten sehr stren­ge Vor­schrif­ten, wer einen Ener­gie­pass aus­stel­len darf. Die kon­kre­ten Rege­lun­gen fin­den sich im Para­gra­fen 21 der Energieeinsparverordnung.

Energiepass für Fenster

Welche Aussagen werden im Energieausweis getroffen?

Der Ener­gie­aus­weis gibt Aus­kunft dar­über, wie viel Ener­gie für die Behei­zung eines Gebäu­des auf­ge­wen­det wer­den muss. Zustän­dig dafür ist der so genann­te Ener­gie­ver­brauchs­kenn­wert, bei des­sen Berech­nung die tat­säch­li­chen Ver­brauchs­wer­te der letz­ten drei Jah­re zugrun­de gelegt wer­den. Der Ener­gie­ver­brauchs­kenn­wert muss jedoch mit dem Kli­ma­fak­tor des jewei­li­gen Stand­orts des Gebäu­des kor­ri­giert wer­den, um einen ech­ten Ver­gleichs­wert zu erhal­ten. Wie hoch der Ener­gie­ver­brauchs­wert aus­fällt, hängt von fol­gen­den Fak­to­ren ab:


  • Iso­lie­rung der Dächer, Fas­sa­den und Kel­ler bzw. der Bodenplatte
  • Iso­lie­rung der Fens­ter und Türen
  • Qua­li­tät der Belüftung

Auch muss beach­tet wer­den, dass der Ener­gie­pass nur Aus­kunft über die zur Behei­zung benö­tig­ten Ener­gie­men­gen gibt. Rück­schlüs­se auf die tat­säch­li­chen Heiz­kos­ten las­sen sich allein dar­aus nicht zie­hen, weil hier auch die Art der Behei­zung (Fuß­bo­den­hei­zung, Infra­rot­hei­zung, kon­ven­tio­nel­le Warm­was­ser­hei­zung) sowie die für die Hei­zung ver­wen­de­ten Ener­gie­trä­ger (Heiz­öl, Heiz­gas, Pel­lets, Holz, Koh­le) eine wich­ti­ge Rol­le spielen.

Welche Arten gibt es beim Energieausweis?

Beim Ener­gie­pass sind zwei ver­schie­de­ne Arten der Berech­nung üblich.
Zuläs­sig sind sowohl bedarfs­ori­en­tier­te als auch ver­brauchs­ori­en­tier­te Wert im Ener­gie­aus­weis. Für die Aus­stel­lung eines bedarfs­ori­en­tier­ten Ener­gie­aus­wei­ses müs­sen etwas höhe­re Kos­ten ein­ge­plant wer­den, weil der Bau­sach­ver­stän­di­ge oder Ener­gie­ex­per­te vor Ort die Qua­li­tät der oben genann­ten Kri­te­ri­en beur­teilt. Dort kom­men wie­der die Fens­ter und Türen ins Spiel, denn in der Regel wer­den hier auch die Wär­me­fluk­tua­tio­nen mit der Hil­fe einer Wär­me­bild­ka­me­ra beur­teilt. Für Gebäu­de, die nicht min­des­tens fünf Wohn­ein­hei­ten auf­wei­sen und die Anfor­de­run­gen der Wär­me­schutz­ver­ord­nun­gen aus dem Jahr 1977 nicht erfül­len, ist ledig­lich ein bedarfs­ori­en­tier­ter Ener­gie­aus­weis zulässig.